Neue Raumordnungs-Novelle erleichtert Widmungsverfahren und schützt sensible Ortsstrukturen PERNKOPF: Vorausschauende Planung ist Grundlage für Lebensqualität

„Das Land Niederösterreich zeichnet sich dadurch aus, dass es schnelle Behördenwege für Betriebsansiedlungen bietet. Durch eine Novelle des NÖ Raumordnungsgesetz soll dieser Weg nun weiter forciert werden, “ sagt Landesrat Dr. Stephan Pernkopf. Zudem gibt es neue Werkzeuge für die Gemeinden. Durch diese Verwaltungsvereinfachung wird es nun möglich, auch in der bisherigen Widmungskategorie Bauland-Industriegebiet jene Betriebsgebäude zu errichten, die bisher eigentlich nur in der Widmungskategorie Bauland-Betriebsgebiet möglich waren. Also jene Betriebe, die ohne stärkere Emissionen arbeiten. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Vereinfachung sind Handelsbetriebe, die auf der ‚grünen Wiese‘ schon seit Jahren nicht mehr ermöglicht werden. Bisher musste für jeden ansiedlungswilligen Betrieb die passende Widmung gesucht oder erst neu vom Gemeinderat verordnet werden. Dabei konnte es passieren, dass die liberale Widmung für Industriegebiete vorgelegen ist, ein emissionsschwacher Betrieb aber die weniger liberale Betriebsgebietswidmung brauchte und eine Ansiedlung daher erst nach einer Rückwidmung auf Bauland-Betriebsgebiet möglich war. Mit dieser Novelle ist dieser Verwaltungsaufwand nunmehr nicht mehr notwendig, im Bauland-Industriegebiet können auch kleinere oder emissionsarme Betriebe angesiedelt werden (jedoch natürlich nicht umgekehrt). Mit einer zweiten nun novellierten Regelung wird den Gemeinden ein neues Werkzeug in die Hand gegeben. Mittels Verordnungsermächtigung in Paragraph 16 wird es ihnen ermöglicht, auch in der Widmungskategorie Bauland-Kerngebiet eine maximale Anzahl der Wohneinheiten festzulegen. Bisher gibt es diese Möglichkeit nur in der Kategorie Bauland-Wohngebiet, hier kann die Gemeinde zur Sicherung des strukturellen Charakters verordnen, dass maximal zwei oder drei Wohneinheiten pro Parzelle errichtet werden dürfen. (In der Widmungskategorie Bauland-Agrargebiet ist die maximale Anzahl der Wohneinheiten schon im Gesetz mit vier begrenzt.) Im Bauland-Kerngebiet wird es den Gemeinden nun ermöglicht, zur Sicherung des strukturellen Charakters die maximale Anzahl der Wohneinheiten auf sechs, zwölf oder zwanzig Einheiten pro Grundstück zu begrenzen. Die neuen Regelungen präsentiert Landesrat Pernkopf den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in diesen Tagen bei sogenannten Raumordnungsstammtischen im ganzen Land. Auch die Möglichkeiten der Baulandmobilisierung und der Ortskernbelebung werden bei diesen Terminen erläutert und mit den Gemeindevertretern diskutiert. Pernkopf: „Die Gemeinden prägen das Gesicht unseres Landes. Vorausschauende Planung ist die Grundlage für die höchste Lebensqualität, wir unterstützen die Gemeinden dabei!“ Nach vier von fünf geplanten Bürgermeister-Stammtischen kann schon jetzt eine sehr erfolgreiche Bilanz gezogen werden, bisher haben sich mehr als 300 Bürgermeister bei den Veranstaltungen persönlich informiert.