Förderung für Gemeindeplanung mit Strategie für Ebenthal

LH-Stv. PERNKOPF: Land NÖ unterstützt Gemeindeplanung mit 8.500 Euro

Für eine vorausschauende Planung bieten sich der Gemeinde das Örtliche Raumordnungsprogramm bzw. das Örtliche Entwicklungskonzept an, die einen Planungshorizont von fünf bis zehn Jahren umfassen. „Diese strategischen Instrumente der örtlichen Raumordnung helfen, im Sinne der Nachhaltigkeit und mit Blick auf die Gemeindefinanzen teure Fehlplanungen zu vermeiden,“ erklärt LH-Stellvertreter Dr. Stephan Pernkopf den Sinn strategischer Gemeindeplanung, und ergänzt: „bei Ebenthal kommt als erfreuliche Nebenerscheinung dazu, dass die Gemeinde eine Abstimmung auf kleinregionaler Ebene anstrebt. Außerdem ist die Gemeinde erfolgreich auf den Zug der Digitalisierung aufgestiegen und lassen Örtliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan digital erstellen und überarbeiten.“ Örtliche Weiterentwicklung auf kleinregionaler Basis in Ebenthal. Die Marktgemeinde Ebenthal im Bezirk Gänserndorf ist Teil der Kleinregion Südliches Weinviertel, für die ein gemeinsames Kleinregionales Rahmenkonzept erstellt wurde. Der wesentlichste Leitgedanke „wein|viertel|stunde“ – von allen Siedlungsgebieten aus sollen die sechs wesentlichsten Grundeinrichtungen innerhalb max. einer Viertelstunde zu Fuß oder per Rad erreichbar sein – wirkt auch in die Gemeindeentwicklung von Ebenthal hinein: Das im Jahr 2015 fertiggestellte und verordnete digitales Örtliche Entwicklungskonzept sieht als einen der Hauptinhalte eine Siedlungsentwicklung laut Kleinregionalem Rahmenkonzept vor. Aktuell soll – als letzter Baustein der Neufassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms – auch der Flächenwidmungsplan digitalisiert werden. Verbindlichkeit als Vorteil nutzen.
Seit mehr als 15 Jahren ist das Örtliche Raumordnungsprogramm – und als ein Bestandteil dessen auch das Örtliche Entwicklungskonzept – im Niederösterreichischen Raumordnungsgesetz (NÖ ROG) verankert. Diese Instrumente sind nicht nur hilfreiche Rahmenfestlegungen zur Gemeindeplanung, sondern sichern – in verbindlicher Form – den festgelegten Planungshorizont. Verbindlich bedeutet, die Gemeinden müssen Raumordnungsprogramm bzw. Entwicklungskonzept im Gemeinderat beschließen.